Extreme Trockenheit und Hitze

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Wald- und Flächenbrandgefahr

Sehr geehrte Mitbürger,

aus gegebenen Anlass informieren wir über die aktuelle Wald- bzw. Flächenbrandgefahr. Derzeit (Heute Samstag, den 08.08.2020) ist im Bereich des Eifelkreises Bitburg-Prüm Warnstufe 4 (hohe Gefahr) des Waldbrandgefahrenindexes und des Graslandgefahrenindexes gültig. Bereits seit Wochen sind bei uns nur geringe Mengen Niederschlag gefallen. Die Vegetation ächzt unter der starken Belastung. Aber aber Mensch und Maschinen macht die Hitze immer mehr zu schaffen.

Ein umsichtiges Verhalten der Bürger kann helfen ein Schadensfeuer zu vermeiden!!!!

Hier die Verhaltensregeln, die jeder ergreifen kann:

• Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.

• Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).

• Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein allgemeines Rauchverbot.

• Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.

• Maschinen die heißlaufen können nur unter äußerster Vorsicht benutzen bzw. eine gemäßigte Witterung abwarten.

• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.

• Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen.

• Bitte beachten Sie weitergehende örtliche Beschränkungen durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.

• Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Und ist es doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte diesen sofort bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 melden. Hierbei sollte eine möglichst genaue Standortangabe erfolgen. Hierzu sind die Rettungspunkte im Wald nützlich. Begeben Sie sich gegebenenfalls zu einem solchen Punkt und weisen die anrückenden Einsatzkräfte ein.

Beispiel eines Rettungspunktes (hier am Waldrand)


Diese Verhaltensregeln gelten ebenso für offene Flächen oder in der Ortschaft. Durch Funkenflug kann unter Umständen ein Waldbrand, Flächenbrand oder sogar ein Gebäudebrand ausgelöst werden.

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